In vielen Gegenden Deutschlands fiel bereits der erste vorweihnachtliche Schnee. Schön sieht es aus, wenn Dächer und Wiesen mit einer zartweißen Schicht überzogen sind. Doch nicht überall und auf allen Wegen ist die weiße Pracht willkommen. Für Hauseigentümer und Mieter heißt es dann: Schneeschippen. Damit niemand ausrutscht und sich verletzt.

Öffentliche Gehwege und Zugänge zum Haus von Schnee und Eis zu befreien, ist für Grundstückseigentümer und Vermieter generell Pflicht. Vermieter können diese Pflicht auch über die allgemeine Hausordnung auf die Mieter übertragen, wenn diese Vereinbarung von Anfang an im Mietvertrag festgehalten wurde. Jetzt muss der Vermieter nur noch kontrollieren, ob die Bewohner die Gehwege auch richtig räumen. Andernfalls kann er bei einem Unfall haftbar gemacht werden.

Worauf ist also zu achten? Zunächst auf die richtige Uhrzeit. Für Langschläfer ist Schneeschippen  nichts: Die Räum- und Streupflicht beginnt je nach Gemeinde zwischen sechs und sieben Uhr morgens und endet abends um 21 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie immerhin ein bis zwei Stunden später.

Dafür stählt Schneeräumen die Muskeln. Mit einem schmalen Pfad ist es nämlich nicht getan. Konkret ist auf den Bürgersteigen eine eisfreie Breite von 1,20 bis 1,50 Metern vorgegeben. Für Zuwege zu den Parkplätzen oder Mülltonnen reicht auch ein halber geräumter Meter. Schneit es dauerhaft, muss die Schaufel mehrmals am Tag zum Einsatz kommen.

Anschließend das Streuen nicht vergessen! Streumittel der Wahl sind Sand, Split oder Asche. Streusalz hingegen ist umweltschädigend und nicht gerne gesehen und vielerorts sogar verboten. Sägespäne eigenen sich nicht als Glätte-Blocker. Sie saugen sich schnell mit Feuchtigkeit voll und verlieren dann ihre Griffigkeit. Rutscht hier ein Passant aus, muss der Hauseigentümer Schadensersatz leisten.

Bei Glatteis muss alle drei Stunden nachgestreut werden. Wer in den Urlaub fährt, berufstätig oder krank ist, muss für eine Vertretung sorgen.

Auch wenn Schneefall rund um das eigene Haus einiges an Arbeit bedeutet, ist es gerade für Kinder ein Riesenspaß, im Schnee herumzutollen und auf dem Schlitten die Rodelpiste hinab zu sausen. Und dort muss auch weder geräumt und gestreut werden.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Räum- und Streupflichten? Wir beraten Sie gerne.

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Source: flowf