Der Verkauf einer Immobilie bringt in den meisten Fällen Geld. Aber nur wenigen Immobilienverkäufern ist bewusst, dass hier auch Kosten anfallen. Für den Verkauf relevante Unterlagen oder bestimmte Dienstleistungen kosten auch den Verkäufer Geld. Lesen Sie hier, mit welche Kosten Sie beim Immobilienverkauf rechnen müssen.

1. Für den Verkauf relevante Unterlagen

Einige Unterlagen sind für den Hausverkauf unverzichtbar. Das Fehlen eines Energieausweises, kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises hängen von verschiedenen Faktoren ab. Handelt es sich beispielsweise um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Da dem Bedarfsausweis komplexe theoretische Kalkulationen zu Grunde liegen, ist dieser in der Regel teurer. Die Kosten hierfür liegen etwa zwischen 400 und 500 Euro. Die Kosten zwischen dem Verbrauchsausweis liegen so zwischen 50 und 100 Euro.

Der Auszug aus dem Grundbuch kostet circa 10 Euro, die beglaubigte Kopie etwa 20 Euro. Die Flurkarte kostet je nach Stadt zwischen 11 und 55 Euro. Einige Ämter stellen inzwischen allerdings online schon kostenlose Daten zur Verfügung. Auch Baupläne, Baubeschreibungen und Flächenberechnungen kosten je nach Amt zwischen 5 und 100 Euro.

2. Wertermittlung

Ein Wertgutachten kann bis zu 2.000 Euro kosten. Bei Profi-Maklern gehört eine professionelle Wertermittlung zum Service. Sie ermitteln deshalb kostenlos den Wert Ihrer Immobilie.

3. Löschung der Grundschuld

Um die Grundschuld zu löschen fallen Kosten beim Grundbuchamt und beim Notar an. Die Kosten für den Notar sind gesetzlich geregelt und dürfen bis zu 0,2 Prozent der Grundschuld betragen. Das Grundbuchamt verlangt den gleichen Betrag. Beläuft sich beispielsweise die Grundschuld auf 150.000 Euro, können die Kosten für den Notar 300 Euro betragen. Da das Grundbuchamt den gleichen Betrag fordert, kostet die Löschung der Grundschuld in diesem Beispiel 600 Euro.

4. Vorfälligkeitsentschädigung

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, bevor Sie den Kredit dafür abgezahlt haben, können Kosten für die Auflösung eines noch bestehenden Kredits anfallen. Für einen möglichen Zinsschaden müssen Sie der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Höhe der Kosten hängt von der Restlaufzeit, dem Nominalzins und Wiederanlagezins ab. Je länger die Restlaufzeit des Kredits und je höher der Nominalzins im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau ist, desto höher sind in der Regel auch die Kosten.

5. Spekulationssteuer

Haben Sie Ihre Immobilie selbst genutzt und in den vergangenen 3 Jahren bewohnt, bleibt der Verkaufserlös steuerfrei. Haben Sie die Immobilie vermietet, müssen Sie eine Frist von 10 Jahren einhalten. Verkaufen Sie das Objekt vor Ablauf der 10 Jahre und erzielen dabei einen Gewinn, fällt die Spekulationssteuer an. Wie hoch sie ausfällt, hängt maßgeblich vom Wertgewinn und Ihrem eigenen Einkommenssteuersatz ab.

Wir helfen Ihnen, Ihre Nebenkosten beim Verkauf so niedrig wie möglich zu halten. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © moerschy/pixabay.com

Source: flowf